Rechtssprechung Fahrerlaubnis aus dem Ausland. Wir halten uns ausschließlich an die gesetzlichen Gegebenheiten
Aus
diesem Grund werden bei uns die Kunden an Fahrschulen vermittelt, die
nach geltendem Recht tätig sind. Ein peinlich genaues Einhalten der
Führerscheinrichtlinien ist dabei Grundvoraussetzung.
Lassen
Sie sich von der Halbinterpretation des neuen EUGH Urteils, von den
deutschen Behörden und der entsprechenden Medienlandschaft nicht
irritieren
Es
werden bewusst die Interessenten zur Thematik EU Führerschein falsch
informiert. Der ADAC ignoriert das EUGH Urteil und bringt als vorderster
Marktschreier bewusst Falsch-Informationen zur Fahrerlaubnis im Umlauf
und missbraucht seine Marktstellung zugunsten der sehr fragwürdigen
und marktwirtschaftlich orientierten MPU.
Dagegen
kann ein Mitgliedstaat die Anerkennung eines von einem anderen
Mitgliedstaat außerhalb einer Sperrzeit ausgestellten Führerscheins
nicht mit der Begründung ablehnen, dass der Inhaber dieses Führerscheins
die Voraussetzungen nicht erfüllt, die nach den Rechtsvorschriften des
ersten Mitgliedstaats für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach
dem Entzug einer früheren Fahrerlaubnis vorliegen müssen,
einschließlich einer Überprüfung der Fahreignung,die bestätigt, dass
die Gründe für den Entzug nicht mehr vorliegen.
Im
folgenden haben wir hier einige Presseberichte sowie Urteile von
Gerichten zusammengestellt, welche jedesmal wieder die Rechtsgültigkeit
des EU Führerschein bestätigen. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung
alles Voraussetzungen sowie Vorschriften des ausstellenden Landes.
Aufstellung von Urteilen über die Anerkennung von EU Führerscheinen aus dem EU-Ausland. Aktuelle Rechtssprechung für EU Führerscheine nach dem 19.01.2009 und diverse andere Urteile
EuGH vom 06.04.2006 - Anerkennung des EU Führerscheines aus dem EU-Ausland
EuGH vom 29.04.2004 - Anerkennung des EU Führerscheines aus dem EU-Ausland
EuGH vom 26.06.2008 - Aberkennung des EU Führerscheines mit deutschem Wohnsitz
Verwaltungsgericht Regensburg AKTUELL - September 2009!!! Anerkennung einer EU Fahrerlaubnis mit Ausstellungsdatum nach dem 19.01.2009
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
- Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers 7 K 3778/09
gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 18.August 2009 wird
wiederhergestellt bzw. angeordnet.
Oberverwaltungsgericht Hessen (04.12.2009)
- Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom
08. Mai.2009 gegen den Bescheid des Antraggegeners vom 09.April 2009 -
34.5-11.677 - wird wiederhergestellt.
Bundesverwaltungsgericht Leipzig 11.12.2008 - Überprüfung des Wohnsitzes bei ausländischen EU-Fahrerlaubnissen
Bundesverwaltungsgericht Leipzig 25.02.2010 - Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. März 2009 wird aufgehoben
Bayrisches Verwaltungsgericht Augsburg vom 01.06.2006
- Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 2.
Mai 2006 gegen die Nummern 1 und 2 des Bescheids des Antragsgegners vom
27. April 2006 wird wiederhergestellt und hinsichtlich Nummer 4
angeordnet
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main 07.09.2005
- Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen
den Bescheid des Antragsgegners vom 11.07.2005 wird wiederhergestellt.
Verwaltungsgericht Minden 29.08.2005
- Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 05.
Juli 2005 gegen die Ordnungsverfügung des Antraggegners vom 30. Juni
2005 wird wiederhergestellt bzw. – hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung –
angeordnet.
Landgericht Osnabrück - Das Landgericht in Osnabrück gibt einem deutschem Autofahrer mit ausländischer Fahrerlaubnis Recht
OVG Rheinland Pfalz - 24.08.2005
- Eine nach der Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis in der Tschechei
erteilte Fahrerlaubnis ist aufgrund europarechtlicher Vorschriften in
Deutschland wirksam, so entschied das Oberverwaltungsgericht
Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilverfahren.
OVG Saarland vom 23.01.2009
- Danach ist es den deutschen Führerscheinbehörden aufgrund
europarechtlicher Vorgaben verwehrt, einer EU-Fahrerlaubnis die
Gültigkeit für das Bundesgebiet in Fällen abzuerkennen....