Wir empfehlen jedem Kunden, zuerst die Geburtennummer zu beantragen und dann erst den Wohnsitz. Hintergrund ist folgender: Für die Einreichung des Führerscheines ist mittlerweile in jedem Bezirk und ab 01.01.2009 ist es eine feste Bedingung , das neben der Bürgerkarte auch die Geburtennummer verlangt wird.
Sollte der Wohnsitz direkt beantragt
werden, hat man auf den zeitlichen Faktor, wann die Geburtennummer ausgestellt
ist, keinerlei Einfluss mehr. Es kann 4 Wochen dauern - jedoch aber auch
durchaus länger wie 185 Tage!

