Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen für das Erwerben Ihres rechtsgültigen EU Führerscheines ohne MPU. Bei uns erwerben Sie einen 100% legalen und rechtssicheren EU-Führerschein, mit dem Sie ohne Probleme in Deutschland in Fahrzeug führen dürfen. Dazu ist es zwingend notwendig, dass beim Erwerb Ihres EU-Führerscheines die geltenden EU-Gesetze und Landesgesetze eingehalten werden.
Wie erhalte ich problemlos meinen EU-Führerschein?
Zunächst erhalten Sie eine persönliche Beratung über den Erwerb eines rechtsgültigen EU Führerscheines durch einen unserer kompetenten Mitarbeiter unter Telefon 0 52 34 - 204 261 bzw. 0 175 - 812 93 94
Nachdem alle Fragen geklärt wurden, melden Sie sich bei uns an. Dazu benutzen Sie bitte den Link zur Anmeldung. Sie erhalten im Anschluss an Ihre Anmeldung alle notwendigen Unterlagen die Sie zum Erwerb Ihres EU Führerscheines benötigen.
Wir empfehlen Ihnen, beim Erwerb Ihres EU-Führerscheins alle nationalen sowie EU-Vorschriften unbedingt einzuhalten. Nur dann ist Ihr neuer EU-Führerschein rechtssicher und Sie können mit ruhigen Gewissen in jede Polizeikontrolle kommen.
Ein legaler Erwerb Ihres EU-Führerscheins setzt 2 Anreisen vorraus!
Folgende Unterlagen benötigen Sie bei Ihrer 1. Anreise zur Anmeldung Ihres Wohnsitzes :
1. Personalausweis >>Muster<<
2. Europäischen Krankenversicherungskarte - >>Muster<<
3. Geburtsurkunde bei Variante mit der Vorabbeantragung der Geburtennummer >>Muster<<
4. Passbilder in EU - Norm - >>Muster<<
Ablauf der Anreise zur Anmeldung des 2-Wohnsitzes
Sie reisen sonntags bis 16 Uhr in Tschechien zur Beantragung der Geburtsnummer sowie des Wohnsitzes an. Am Anreisetag werden dann mit Ihnen gemeinsam alle notwendigen Unterlagen ausgefüllt.
Am Montag wird dann mit Ihnen gmeinsam bei den Behörden. Hier werden dann Ihre Geburtsnummer sowie Ihr Wohnsitz beantragt. Außerdem wird dann noch bei einem Notar eine Vollmacht beglaubigt sowie Paßbilder beim Fotografen gemacht.
Bei dieser Anreise zahlen Sie dann die Gebühr für den Wohnsitz sowie der Geburtsnummer. Anschließend können Sie dann wieder abreisen.
Anreise zur Prüfung zum EU-Führerschein
Sobald wir die Mitteilung erhalten, dass Ihre Bürgerkarte sowie die dazugehörige Geburtennummer ausgestellt ist, setzen wir uns mit Ihnen zwecks der Absprache Ihres Prüfungstermins in Verbindung. Dies erfolgt in der Regel nach ca. 2 Monaten. Am 1. Tag werden Sie gemeinsam mit uns Ihre Bürgerkarte sowie Ihre Geburtennummer bei der Ausländerpolizei abholen.
Am Tag der Prüfung werden Sie von uns zur Führerscheinprüfungsbehörde begleitet, um dort die theoretische sowie praktische Prüfung abzulegen. Die Prüfung wird unter der Aufsicht eines Prüfungskommissars sowie eines vereidigten Dolmetschers abgelegt.
Danach werden wir gemeinsam zum Magistrat gehen und eine Vollmacht beglaubigen lassen, damit wir Ihren Führerschein nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen 185 Tagen beantragen und abholen dürfen. Selbstverständlich können auch nach Ablauf der 185 Tage mit uns gemeinsam den Führerschein bei der Behörde abholen.